Pressemitteilung 10/2023

Bayern wieder vorn. Oberlandesgericht München entscheidet: Cannabis Social Club München wird e.V.

München, den 06. Oktober 2023:

Mit der Eintragung in das Vereinsregister erlangt ein Verein Rechtsfähigkeit. Er kann dann als e.V. (eingetragener Verein) z.B. Verträge abschließen, im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden oder Mitarbeiter einstellen.

Das Amtsgericht München (Registergericht) hatte dem CSC München die Eintragung ins Vereinsregister verwehrt und ihn damit für alle nötigen Rechtsgeschäfte blockiert. Das Argument: Der letztendliche Zweck des Vereins „gemeinschaftlicher Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf seiner Mitglieder“ könne derzeit nicht verwirklicht werden, da er vom Gesetz her derzeit nicht zulässig sei.

Die anderen Vereinsziele wie wissenschaftlich fundierte Aufklärung, Jugendschutz, Verbraucherschutz und Teilnahme an der öffentlichen Diskussion zur Drogenprohibition waren für das Registergericht des Amtsgerichts München nicht von Belang, auch nicht die Tatsache, dass andere Amtsgerichte anderswo anderen Cannabis Social Clubs die Eintragung ins Vereinsregister nicht verwehrt haben.

Das Oberlandesgericht München hat die Entscheidung des Registergerichts am 04.10.2023 aufgehoben und mit dem Beschluss „Az.: 31 Wx 153/23 e“ bestimmt, dass der CSC München in das Vereinsregister eingetragen werden kann und muss.

Das Oberlandesgericht begründet seine Entscheidung mit dem Verweis auf das Grundgesetz und stellt fest:

  • Die Freiheit der Bildung von Vereinigungen gehört zu den elementaren Voraussetzungen der Persönlichkeitsbildung und -entfaltung. Sie hat darüber hinaus zentrale Bedeutung für die Meinungs- und Willensbildungsprozesse in einem freiheitlich und pluralistisch verfassten Gemeinwesen.
  • Hinsichtlich der legitimen Vereinigungszwecke trifft Art. 9 Abs. 1 Grundgesetz bewusst keine Vorentscheidung; es gilt vielmehr der Grundsatz prinzipieller Zweckoffenheit.

Der CSC München begrüßt das Urteil des OLG München und freut sich, dass die freie Meinungs- und Willensbildung nicht weiter durch ideologischen Ballast behindert wird.

„Joints zu rauchen ist schon allein deshalb verwerflich, weil es unter Strafe steht.“, hat Günther Beckstein (CSU, ehemaliger Bayerischer Innenminister) einmal gesagt.

Die Meinungsbildung ist einen Schritt weiter. „Die unmögliche Tatsache“ (Christian Morgenstern) darf möglich werden. Auch in Bayern.

6 Gedanken zu „Pressemitteilung 10/2023“

  1. Ich hatte erst diesen Artikel nur bis zum Urteil des Amtsgerichts gelesen und mußte dann erst mal meinen Blutdruck wieder senken.

    Herzlichen Glückwunsch!!
    Also jetzt weiter Daumen drücken was in Berlin noch rauskommt.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar