Pressemitteilung 12/2023

Endlich e.V.: CSC-München ist ein eingetragener Verein

Das Vereinsregister des Amtsgerichts München hat seit 30.11.2023 eine neue Vereinsnummer in den Akten:

VR210233 – Cannabis Social Club München e.V.

Das Amtsgericht München (Registergericht) hatte dem CSC München die Eintragung ins Vereinsregister zunächst verwehrt und ihn damit für alle nötigen Rechtsgeschäfte blockiert.

Roland P. Weber, der Rechtsanwalt des Cannabis Social Club München e.V, hat diese Entscheidung vor dem OLG München angefochten. Mit Erfolg, denn das OLG hat mit dem Beschluss „Az.: 31 Wx 153/23 e“ festgestellt, dass der Eintragung des CSC München in das Vereinsregister nichts entgegensteht.

Das ist nicht nur für den CSC-München sehr erfreulich, sondern auch für alle anderen, die in Bayern einen Cannabis Social Club als Verein eintragen lassen wollen. Sie müssen sich nur an die Satzung des CSC-München halten.

Auch wenn das CanG noch vor sich hinschwankt, für den CSC-München geht es jetzt schon richtig los. Die Vorbereitungen für den bald legalen Anbau von Cannabis im Anbauverein schreiten voran, mit vorweihnachtlicher Vorfreude auf den 1. April 2024. Da sollen dann Eigenanbau und Besitz noch festzulegender Mengen für Volljährige erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Cannabis Social Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.

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